Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen (Anspruchsvoraussetzungen)?
Die Anspruchsvoraussetzungen finden Sie in § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):
Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner*in, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Personen auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.
Die erforderlichen Anträge finden Sie hier.