Geld zum Leben

 

Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen (Anspruchsvoraussetzungen)?

 

Die Anspruchsvoraussetzungen finden Sie in § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und maximal 65/67 Jahre alt (Rentenalter).
  • Sie müssen gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können.
  • Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können. Und Sie haben nur wenig Geld gespart.

 

Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner*in, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Personen auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.

 

Die erforderlichen Anträge finden Sie hier.