INFOS FÜR BILDUNGSTRÄGER

 

Das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein nutzt die regionalen Netzwerkstrukturen zur Unterstützung der beruflichen Integration der SGB II-Berechtigten. Dazu kooperieren wir mit Bildungseinrichtungen und weiteren Netzwerkpartnern, die bereits seit vielen Jahren in der Region fest verankert sind. Gemeinsam mit unseren Partnern halten wir ein umfangreiches Angebot an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten im Kreis Siegen-Wittgenstein vor. Ebenso vermitteln wir Kontakte zu regionalen Hilfs- und Beratungsangeboten, die Sie bei persönlichen Problemen unterstützen. Hierzu gehören beispielsweise die Schuldner- und Suchtberatung.

 

Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Das Jobcenter schreibt laufend Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 16 (1) Sozialgesetzbuch 2 i. V. m. § 45 Sozialgesetzbuch 3 aus, für die sich interessierte Träger bewerben können. Die Ausschreibungen werden vom Regionalen Einkaufszentrum NRW veröffentlicht. Für Informationen zu laufenden Ausschreibungen ist immer und ausschließlich das Regionale Einkaufszentrum (REZ) der zuständige Ansprechpartner.

Informationen des REZ und der Ausschreibungen finden Sie unter:

 

 

Fördermöglichkeiten:

 

Bildungsgutscheine sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine

Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Aktivierung und beruflichen Eingliederung gibt das Jobcenter Bildungsgutscheine und Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine aus. Damit werden die Kosten für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme übernommen. Voraussetzung ist, dass eine Maßnahme die Chancen auf Vermittlung in Arbeit entscheidend verbessert. Sowohl der Anbieter der Maßnahme wie auch die konkrete Maßnahme selbst müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Förderung zugelassen sein. Grundlage für die Zulassung ist die "Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV)". Diese Verordnung trat am 2. April 2012 in Kraft

 

Bevor Teilnehmende, die durch das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein betreut werden, mit der Maßnahme beginnen, muss der Bildungsträger beim Jobcenter für die jeweilige Maßnahme eine Maßnahmenummer beantragen. Dazu wird die Maßnahme in einem Kurzfragebogen beschrieben:

 

Außerdem sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Zertifizierungsunterlagen (Träger- und Maßnahmezertifizierung)

  • Kopie des Bildungsgutscheins

  • Ergänzende Unterlagen (Maßnahmekonzept, Lehrpläne usw.)

 

Arbeitsgelegenheiten

Langzeitarbeitslose können in eine zeitlich befristete Arbeitsgelegenheit ("Ein-Euro-Job") vermittelt werden. Durch die Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängt oder verhindert werden. Die Arbeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und müssen darüber hinaus im öffentlichen Interesse liegen.
Als Anbieter dieser Beschäftigungsmöglichkeit kommen vor allem öffentlich-rechtliche und private gemeinnützige Träger in Frage. Hauptziel der Maßnahme, für die eine Aufwandsentschädigung von 1,50 € pro Stunde gezahlt wird, ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt und die Förderung ihrer sozialen Integration. Gleichzeitig ist eine Arbeitsgelegenheit ein Instrument, die Teilnahme am Arbeitsleben wieder einzuüben und auch Eignungsschwerpunkte festzustellen.