Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein:

 

 

Energiepreispauschale

Wer ist anspruchsberechtigt ?

Anspruch auf die EPP haben alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:

§ 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft),

§ 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb),

§ 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) oder

§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung).

Wie und wann erfolgt die Auszahlung ?

Die Auszahlung für abhängig Beschäftigte erfolgt ab dem Monat September 2022 durch den Arbeitgeber.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums.