Geld zum Wohnen

 

Für jede Stadt gibt es eine Obergrenze, wie teuer eine Wohnung sein darf. Das ist der Mietrichtwert.

Dabei wird festgelegt, wie hoch die Kosten pro Quadratmeter für eine Wohnung sein dürfen. Das gilt dann für Miete, Nebenkosten und Heizkosten.

Je nachdem, wie viele Menschen in der Wohnung leben sollen, ändert sich diese Zahl. Das nennt man den angemessenen Mietpreis. Die angemessenen Heizkosten richten sich nach dem aktuellen Bundesheizkostenspiegel.

Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein.

 

Die erforderlichen Anträge finden Sie hier.