Zuständigkeiten
Alle finanziellen Aspekte werden in unseren dezentralen Standorten für Sie geregelt.
Ob es hierbei um die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II), die Kosten für Unterkunft und Heizung, Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung, mehrtätige Klassenfahrten, Kinderbetreuungsleistungen, Schulden- und Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung geht, alles können Sie mit Ihrem Ansprechpartner besprechen.
Darüber hinaus zahlt das Jobcenter auch die notwendigen Eingliederungsleistungen für Vermittlungs- und Bildungsmaßnahmen.
Von Montags bis Freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr können Sie in den Standorten Ihre Anliegen persönlich regeln (ansonsten nach Terminvereinbarung)
