Fördermöglichkeiten
Als Fördermöglichkeiten bietet der Arbeitgeberservice:
- Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und Dauer richtet sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Das Jobcenter entscheidet sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und pflichtgemäßem Ermessen. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeber-Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag betragen und bis zu 12 Monate gezahlt werden. - Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
- Arbeitshilfen für behinderte Menschen (Arbeitsplatzausstattung)
- Probebeschäftigung behinderter Menschen
- Betriebliche Trainingsmaßnahmen
Um im Vorfeld einer Einstellung den potentiellen Arbeitnehmer kennenlernen und seine Kenntnisse testen zu können, kann eine betriebliche Trainingsmaßnahme durchgeführt werden. Während dieser Zeit wird der Arbeitnehmer durch Weiterzahlung der SGB II Leistungen sowie der Übernahme der notwendigen Fahrkosten durch das Jobcenter unterstützt. Inhalt und Dauer der Maßnahme kann mit dem persönlichen Ansprechpartner geklärt werden.
